Projektionsberichte (integrierte Energie- und THG-Projektionen)

Die Abbildung zeigt die Inventare der Jahre 2021 bis 2022, die Emissionsberechnung für das Vorjahr 2023 und die Projektionsbericht 2021 und 2023 sowie die Projektionsdaten 2024 für den Zeitraum 2024 bis 2045 . Während die projizierten Emissionen der Projektionsberichte 2021 und 2023 in den meisten Jahren über den Klimazielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes liegen, liegen sie in den Projektionsdaten 2024 bis 2030 teilweise darunter und danach nur leicht darüber.zum Vergrößern anklicken
Der Vergleich der Projektionsdaten 2024 mit den Vorjahren zeigt deutliche Verbesserungen bis 2045.

Der Vergleich der Projektionsdaten 2024 mit den Projektionsberichten 2023 und 2021 zeigt deutliche Verbesserungen im Zeitraum bis 2045. Die kumulierten Jahresemissionsgesamtmengen zwischen 2021 und 2030 könnten laut Projektionsdaten 2024 übererfüllt werden.

Quelle: Umweltbundesamt

Werden die Klimaziele mit der aktuellen Klimaschutzpolitik erreicht? Um dies zu klären, koordiniert das UBA die Erstellung von Projektionen. Diese werden im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) an den Deutschen Bundestag sowie an die Vereinten Nationen und die Europäische Union berichtet. So können frühzeitig Lücken der Klimapolitik identifiziert und rechtzeitig nachgesteuert werden.

Inhaltsverzeichnis

 

Berichterstattung und Monitoring durch Projektionsberichte

Für die Erstellung der Projektionen der Bundesregierung beauftragt das Umweltbundesamt regelmäßig ein unabhängiges Forschungskonsortium, das mit einem detaillierten integrierten Modellierungsansatz abschätzt, wie sich die aktuelle Klimaschutzpolitik auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands bis zum Jahr 2050 auswirkt. Das Umweltbundesamt koordiniert die Arbeiten in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft und ⁠LULUCF⁠).

Die Projektionen bestehen aus zwei Szenarien:

  • Das Mit-Maßnahmen-⁠Szenario⁠ (MMS) berücksichtigt die zum jeweiligen Modellierungsbeginn gültigen Maßnahmen. Die Emissionsminderungen dieses Szenarios können als weitestgehend gesichert gelten, soweit die angenommenen Preisentwicklungen und weitere Rahmendaten eintreten.
  • In das Mit-Weiteren-Maßnahmen-⁠Szenario⁠ (MWMS) gehen zusätzlich zu den Maßnahmen des MMS bereits konkret geplante, jedoch noch nicht implementierte Maßnahmen ein. Die zukünftigen Emissionsminderungen dieses Szenarios sind abhängig vom politischen Willen, geplante Klimapolitik umzusetzen. Sie können nicht per se als sicher angesehen werden.

In den Szenarien werden die Treibhausgasminderung, Energieverbräuche sowie zahlreiche weitere Indikatoren projiziert. Sie zeigen, welche Entwicklung eintreten kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich dabei also nicht um Prognosen, die mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit berechnet werden würden. In die Berechnung fließen Energiestatistiken, Emissionsdaten, Annahmen zu u.a. Brennstoffpreisen und Bevölkerungswachstum (s. u. Rahmendaten) ein. Die Modellbeschreibungen, relevante Indikatoren und Grafiken sowie Abschätzungen der Treibhausgasminderung einzelner Maßnahmen finden sich in den Projektionsberichten.

Die rechtlichen Grundlagen für die Berichterstattung sind die EU-Governance-Verordnung sowie das Bundes-Klimaschutzgesetz. Die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die den Projektionsdaten größeres Gewicht als Auslösemechanismus für Klimaschutzprogramme zuschreibt und erstmals jährliche Projektionen vorsieht, liegt derzeit nach Verabschiedung im Parlament dem Bundespräsidenten vor.

 

Projektionsdaten 2024

Mitte März 2024 veröffentlichte das ⁠UBA⁠ die Projektionsdaten 2024 in dem Kurzpapier „Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt“. Die Projektionsdaten umfassen das MMS und zeigen, dass das Ziel im Jahr 2030 von 65 Prozent Minderung gegenüber dem Jahr 1990 in greifbare Nähe rückt. Die sektorübergreifend kumulierte Jahresemissionsgesamtmenge für den Zeitraum 2021 bis 2030 gemäß KSG 2024 könnte um 47 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen übererfüllt werden. Die deutschen Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) könnten jedoch um 126 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen verfehlt werden. Auch das Ziel der Netto-Treihausgasneutralität im Jahr 2045 ist laut den Projektionen mit derzeitigen Klimaschutzinstrumenten nicht erreichbar. Berücksichtigt sind alle Instrumente, die bis Oktober 2023 ausreichend klar definiert waren. Seitdem eingetretene Änderungen, insbesondere Haushaltsentscheidungen im Rahmen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Sondervermögen und den Auswirkungen auf den ⁠Klima⁠- und Transformationsfond (KTF) sind nicht berücksichtigt.

Die Grafik zeigt von 2021 bis 2030 in Millionen Tonnen die ESR-Ziele, die historische Entwicklung des Bereiches und die Entwicklung nach den Treibhausgas-Projektionen. Es ist erkenntlich, dass bis 2024 die Ziele übererfüllt werden und danach bis 2030 die ziele verfehlt werden und der Abstand zum Ziel stetig größer wird.
Deutschland könnte seine Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung deutlich verfehlen.

Deutschland könnte seine Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) zwischen 2021 und 2030 um 126 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen verfehlen.

Quelle: Umweltbundesamt

Wenngleich nicht alle Ziele erreicht werden, sind dies deutliche Verbesserungen gegenüber der Zielverfehlung im Projektionsbericht 2023. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. So haben Maßnahmen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Erhöhung der Lkw-Maut relevante Beiträge geleistet. Erheblichen Einfluss haben auch Annahmen zur ambitionierten Umsetzung beschlossener Maßnahmen. Insbesondere beruht die Zielübererfüllung in der Energiewirtschaft auf der Annahme, dass die ambitionierten Ausbauziele gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) langfristig tatsächlich erreicht werden. Auch eine veränderte Berechnung der Zielübererfüllung in diesem Sektor für das Jahr 2021 laut Referentenentwurf des KSG hat Einfluss. Die Übererfüllung im Sektor Industrie im Jahr 2023 resultiert u.a. aus hohen Energiepreisen und Produktionsrückgängen. In der Landwirtschaft sowie in dem Sektor Abfallwirtschaft und Sonstiges beeinflussen methodische Änderungen bei der Emissionserfassung die Ergebnisse.

Die Sektoren Gebäude und Verkehr verfehlen ihre Sektorziele bis 2030 erneut, jedoch ist die Lücke der kumulierten Jahresemissionsgesamtmenge geringer. Im Verkehrssektor beträgt die Sektorlücke bis 2030 180 Mio. Tonnen Treibhausgase und im Gebäudesektor 32 Mio. Tonnen Treibhausgase. Die Energiewirtschaft erzielt eine kumulierte Übererfüllung von 175 Mio. Tonnen, der Industriesektor von 37 Mio. Tonnen, die Landwirtschaft von 29 Mio. Tonnen und der Sektor Abfallwirtschaft und Sonstiges von 17 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen. Der Sektor ⁠Landnutzung⁠, ⁠Landnutzungsänderung⁠ und Forstwirtschaft (⁠LULUCF⁠) leistet im Jahr 2030 keinen Senkenbeitrag. Die im KSG vorgesehenen -25 Mio. t CO₂-Äq. werden deutlich verfehlt.

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Im Juni 2024 hat das Umweltbundesamt im technischen Anhang zu den Projektionsdaten 2024 (Projektionsbericht 2024) auch das MWMS veröffentlicht. Dieses ⁠Szenario⁠ enthält gegenüber dem MMS nur geringe Verbesserungen. Die Ziele in den Jahren 2030 und 2040 bleiben wie im MMS in greifbarer Nähe, und die Übererfüllung der kumulierten Jahresemissionsgesamtmenge für den Zeitraum 2021 bis 2030 gemäß KSG 2024 wächst auf 52 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen an. Der Projektionsbericht 2024 enthält wie bisher detaillierte Erklärungen dazu, wie die Ergebnisse zustande kommen und welche Auswirkungen einzelne Klimaschutzinstrumente haben.

Entsprechend seiner gesetzlichen Aufgabe gemäß KSG 2024 hat der Expertenrat für Klimafragen (ERK) im Juni 2024 ein Sondergutachten zu den Projektionsdaten 2024 veröffentlicht. Darin macht er deutlich, wo er Risiken und Unsicherheiten in den Annahmen der Projektionen sieht. Der ERK betont damit, dass das Schließen der Klimaschutzlücke bzw. das Erreichen des Klimaziels bis 2030 noch nicht abgesichert bzw. nicht als überwiegend wahrscheinlich gelten kann. Diese Einschätzung bekräftigt die Aussage des Umweltbundesamtes vom März 2024, dass für die Zielerreichung im Jahr 2030 die getroffenen Annahmen auch umgesetzt werden müssen. Dies betrifft beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Finanzierung von Maßnahmen zur Transformation über den ⁠Klima⁠- und Transformationsfonds.

 

Projektionsbericht 2024

Im Juni 2024 hat das Umweltbundesamt im technischen Anhang zu den Projektionsdaten 2024 (Projektionsbericht 2024) auch das MWMS veröffentlicht. Dieses ⁠Szenario⁠ enthält gegenüber dem MMS nur geringe Verbesserungen. Die Ziele in den Jahren 2030 und 2040 bleiben wie im MMS in greifbarer Nähe, und die Übererfüllung der kumulierten Jahresemissionsgesamtmenge für den Zeitraum 2021 bis 2030 gemäß KSG 2024 wächst auf 52 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen an. Der Projektionsbericht 2024 enthält wie bisher detaillierte Erklärungen dazu, wie die Ergebnisse zustande kommen und welche Auswirkungen einzelne Klimaschutzinstrumente haben.

 

Weitere Szenarien

Neben dem Projektionsbericht beauftragt das Umweltbundesamt weitere Szenarien, die aufzeigen, z.B. welche weiteren Politiken und Maßnahmen erforderlich sind, um in den einzelnen Sektoren und sektorübergreifend die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen. Das Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) zeigt z. B. was getan werden muss, damit die Klimaziele für 2030 sektorübergreifend erreicht werden.

 

Downloads

Hier finden Sie die Projektionsberichte sowie weitere Informationen und Publikationen.

Projektionsberichte

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